Die aufgerufene Website wurde von der BaFin
wegen unerlaubt betriebener Geschäfte
gesperrt.

 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber
dem Unternehmen, welches die von ihnen aufgerufene Website nutzt, die
sofortige Einstellung unerlaubt betriebener Geschäfte angeordnet. Das
Unternehmen verstösst gegen Vorschriften zur Erlaubnispflicht (geregelt im
Kreditwesengesetzt, Wertpapierinstitutsgesetzt, Kapitalanlagengesetzbuch,
Zahlungsdienstaufsichtsgesetzt bzw. im Versicherungsaufsichtsgesetz).
Daneben hat die BaFin auch die Sperrung der aufgerufenen Website
angeordnet.

Das Unternehmen betreibt im Inland gewerbsmässig erlaubnispflichtige Geschäfte.
Die hierzu erforderliche Erlaubnis hat das Unternehmen nicht; es handelt also unerlaubt.

Aufgrund der gesetzlichen Eingriffsbefugnisse verfügte die BaFin gegenüber Ihrem Internetprovider, eine
Sperre für die von Ihnen aufgerufene Internetadresse einzurichten und Sie auf diese Informationsschreiben
weiterzuleiten.

Weitere Informationen zu der Untersagungsverfügung der BaFin gegenüber
dem Unternehmen finden Sie unter www.bafin.de . Dort können Sie durch Eingabe des Namens des Unternehmens
bzw. der von Ihnen aufgerufenen Website in die Suchfunktion Näheres zu Anlass für das Vorgehen der Bafin erfahren.