Die aufgerufene Website
wurde von der BaFin
wegen unerlaubt betriebener Geschäfte
gesperrt.
Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegenüber
dem Unternehmen, welches die von ihnen aufgerufene Website nutzt, die
sofortige Einstellung unerlaubt betriebener Geschäfte angeordnet. Das
Unternehmen verstösst gegen Vorschriften zur Erlaubnispflicht (geregelt im
Kreditwesengesetzt, Wertpapierinstitutsgesetzt,
Kapitalanlagengesetzbuch,
Zahlungsdienstaufsichtsgesetzt bzw. im Versicherungsaufsichtsgesetz).
Daneben hat die BaFin auch die Sperrung der aufgerufenen Website
angeordnet.
Das Unternehmen betreibt
im Inland gewerbsmässig erlaubnispflichtige Geschäfte.
Die hierzu erforderliche Erlaubnis hat das Unternehmen nicht; es handelt also
unerlaubt.
Aufgrund der gesetzlichen
Eingriffsbefugnisse verfügte die BaFin gegenüber Ihrem Internetprovider, eine
Sperre für die von Ihnen aufgerufene Internetadresse einzurichten und Sie auf
diese Informationsschreiben
weiterzuleiten.
Weitere Informationen zu
der Untersagungsverfügung der BaFin gegenüber
dem Unternehmen finden Sie unter www.bafin.de
. Dort können Sie durch Eingabe des Namens des Unternehmens
bzw. der von Ihnen
aufgerufenen Website in die Suchfunktion Näheres zu Anlass für das Vorgehen der
Bafin erfahren.