Insure MyMobile bietet umfassenden Versicherungsschutz für neue und erneuerte Mobiltelefone, schon ab 6 € im Monat.
Weltweiter Versicherungsschutz in zwei Varianten: M & L
Geräteaustausch am nächsten Tag – einfach und unkompliziert
Gilt sowohl für neue Mobiltelefone als auch für erneuerte Geräte
Zubehör des Smartphones ist mitversichert
AppleCare Services inklusive: Apple Kunden genießen durch zusätzliche Services von Apple erweiterten Leistungsumfang
Online Schadensmeldung – einfach und bequem über das Assurant Schadensportal
Insure MyMobile können Sie ab sofort in jedem Telekom-Shop abschließen.
Nein, der Versicherungsschutz ist direkt nach Beitritt zur Gruppenversicherung aktiv.
Für nähere Informationen zum Thema „Ausschlüsse“ schauen Sie bitte in die Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 2.
Der Schutz durch Ihre bereits über die Telekom abgeschlossene Handyversicherung mit der Chubb bleibt weiterhin bestehen.Bitte wenden Sie sich bei Schadensfällen an das Chubb Service Portal oder melden Sie sich einfach unter 01806-560500.
Hier können Sie überprüfen welchen Schutz Ihnen Ihr bereits abgeschlossenes, bestehendes Versicherungspaket bietet:Handyversicherung MHandyversicherung L
Nein – sofern das Gerät im Rahmen eines Schadensfalls ausgetauscht wird, wird der Versicherungsschutz automatisch auf das Austauschgerät übertragen.
Sollten Sie ein neues Gerät erwerben und versichern wollen, müssen Sie hierfür einen neuen Versicherungsschutz abschließen.
Es gibt keine Begrenzung über die Anzahl der Schadensfälle, die Sie bei uns melden können.
Weitere Informationen zur Schadensregulierung finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 1.
Mit der Handyversicherung sind alle Unfallschäden, die die Funktionalität des Gerätes einschränken, abgesichert.
Dazu zählen Display-Risse, Stoß-, Sturz- und Flüssigkeitsschäden sowie Überspannungsschäden.
Ja, sofern es bei dem gleichen Ereignis wie das versicherte Gerät beschädigt oder gestohlen wurde.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter Abschnitt 1.
Im Falle eines Schadens können sowohl Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Versicherungsschutz kündigen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen Abschnitt 3.